Das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die dazugehörige Verordnung wurden per 1. Februar 2024 angepasst. Dies führt zu den folgenden Änderungen:

  • eUmzug: Die Gemeinde Allmendingen bietet neu per 01.04.2024 den digitalen Umzug an. Eine persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. Die Mutationsgebühr beträgt wie bisher CHF 20.00. 
  • Heimatscheine: Diese werden im Kanton Bern nicht mehr ausgestellt. Die Daten von Schweizerinnen und Schweizern werden bei der Anmeldung, Erreichung der Volljährigkeit, Änderungen der Personalien / Heimatort / Zivilstand und Einbürgerungen ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die bisher ausgestellten Heimatscheine werden nach wie vor deponiert und bei einem Wegzug ausgehändigt. Bei einem Wegzug in einen anderen Kanton wird der Heimatschien möglicherweise benötigt. Ansonsten kann der Heimatschein vernichtet werden.
  • Niederlassungsausweise: Diese wurden bisher als Bestätigung für den hinterlegten Heimatschein ausgestellt und entfallen somit.