Baugesuche in Allmendingen müssen elektronisch via eBau eingereicht werden:
Folgende Punkte sind bei der Baueingabe und beim weiteren Verlauf zu beachten:
- Alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne sind nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der
Gemeindeverwaltung einzureichen. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.
- Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeindeverwaltung.
- Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration Baukontrolle SB1 und SB2 sind über eBau auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und der Gemeindeverwaltung
einzureichen.
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau