Digitales Bewilligungsverfahren: Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung

 

Seit Anfang 2024 wird im Kanton Bern schrittweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Das Formular „Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung“ kann ab sofort online bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Für die digitale Erfassung eines Gesuchs um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen Sie ein BE-Login. Die physische Abgabe des Gesuchs bei der Gemeindeverwaltung entfällt.

 

Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und leitet es mit ihrem Antrag und allfälligen Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Ist das Gesuch unvollständig, weist die Gemeinde es zur Überarbeitung zurück. Sie werden per E-Mail informiert und können die fehlenden Angaben ergänzen. Anschliessend können Sie das Gesuch erneut bei der Gemeinde einreichen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Bewilligung vom Regierungsstatthalteramt per E-Mail.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.